COVID-19

Ab Montag, den 16. März, stehen wir für Sie bereit! Zu 100% digital im Home Office!

Liebe Klientin! Lieber Klient!

Da wir mittlerweile eine voll digitalisierte Kanzlei sind, stehen wir Ihnen ab Montag uneingeschränkt zur Verfügung und werden versuchen, Sie bei den anstehenden Entscheidungen bestmöglich zu unterstützen.

Wir bitten Sie aber um Verständnis, dass persönliche Kundentermine bis auf weiteres nur telefonisch bzw. auf Online-Kanälen abgehalten werden können.

Sollten Sie Ihre persönliche Ansprechperson wider Erwarten nicht direkt erreichen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an office@saller.at oder telefonisch an 06462/2741. Wir leiten Ihr Anliegen dann gerne weiter.

Bis heute gibt es eine Reihe von Ankündigungen, aber es liegen noch keine Unterlagen vor, aus denen konkrete Handlungsanweisung zu ersehen ist.

Nachdem aber Sie ganz konkret über Ihre Möglichkeiten der Maßnahmen Bescheid wissen müssen, wollen wir Sie mit dieser Aussendung darüber informieren, wie wir Sie ab Montag unterstützen können. Bis dahin sollten wir auch über die rechtlichen Möglichkeiten besser informiert sein.

 

Welche Maßnahmen können wir aus den Ankündigungen in den Medien ableiten?

1. Stundung von Abgabenverbindlichkeiten

Es ist davon auszugehen, dass Ihre geschäftlichen Aktivitäten bereits letzte Woche gelitten haben. Ist es Ihnen daher nicht möglich die Umsatzsteuer für Jänner 2020 und die Lohnabgaben für Februar 2020 fristgerecht am 16. März zu zahlen, können wir für Sie die entsprechenden Stundungsanträge einbringen.  Bitte melden Sie sich deswegen per E-Mail bei Ihrem Betreuer oder über unsere Büroadresse – office@saller.at

2. Herabsetzung von Vorauszahlungen

Bis zum 15. Mai 2020 können wir für Sie die Steuervorauszahlungen anpassen und herabsetzen lassen.

3. Sie sind von einer staatlich angeordneten Schließung betroffen?

Wir gehen davon aus, dass die rechtliche Grundlage dafür § 20 Epidemie Gesetz ist. Wenn dies so ist, werden Gehälter nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ersetzt UND Ihnen steht eine Entschädigung für den Schaden und den Gewinnentgang zu. Wir werden Sie bei der Schadensermittlung und den Anträgen unterstützen.

4. Überbrückungskredite

Bei der ÖHT (Österreichische Hotel und Tourismusbank) und dem AWS (Austria Wirtschaftsservice) können Haftungen über Ihre Hausbank für Überbrückungskredite beantragt werden.

Dazu können wir rasch einen notwendigen Liquiditäts- und Businessplan für Sie einfach erstellen und die Formulare für Sie oder mit Ihnen gemeinsam ausfüllen.

5. Abmeldung oder Freistellen von Dienstnehmern

Viele Mitarbeiter können aktuell nicht beschäftigt und eingesetzt werden. Um das zu bewältigen sind verschiedene Maßnahmen möglich, die Sie ab Montag setzen können.

Es soll die Möglichkeit geben Ihre Mitarbeiter sofort in die Kurzarbeit entsenden können und das bis zu 100% der Arbeitszeit. Genaues werden wir noch erfahren.

Mit einer einvernehmlichen Kündigung und einer Wiedereinstellungs­zusage können Mitarbeiter sofort die Arbeitslosenunterstützung empfangen und trotzdem so rasch als möglich wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Wie auch immer, am Montag stehen jedenfalls all unsere Personalverrechnerinnen zu 100% zu Ihrer Verfügung, um die notwendigen Meldungen vorzunehmen.

 

Bleiben Sie gesund.

 

PS: Über vielen Themen zu den aktuellen wirtschaftlichen Vorkommnissen informiert Sie auch die Wirtschaftskammer ganz hervorragend unter: https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html