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Startschuss für Arbeitnehmerveranlagung 2023

Ab März sind die Lohnzettel bei der Finanz abrufbar. Damit startet die Zeit für den Steuerausgleich bzw. korrekt gesprochen die Arbeitnehmerveranlagung.

Über die Arbeitnehmerveranlagung können Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen. Besonders Niedrigverdiener, Jobwechsler, Homeoffice-Arbeitnehmer, Familien sowie Bezieher unregelmäßiger Bezüge profitieren besonders. Auch wer eine Förderung für ökologische Gebäudesanierung erhält, sollte unbedingt einreichen.

Frist

Für eine Pflicht-Arbeitnehmerveranlagung, z.B. aufgrund von zwei gleichzeitigen Dienstverhältnissen, hat man bis 30.9.2024 Zeit; für eine freiwillige kann man sich fünf Jahre Zeit lassen. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn man bereits eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erhalten hat.

Familien

Der Familienbonus Plus beträgt für das Jahr 2023 2.000 Euro für Kinder unter 18 Jahren bzw. 650 Euro für Kinder über 18 mit Familienbeihilfe. Personen mit keinem oder nur geringem Einkommen erhalten einen Kindermehrbetrag bis zu 550 Euro. Wer bereits in der laufenden Lohnverrechnung den Familienbonus Plus geltend gemacht hat, muss diesen im Fall eines Steuerausgleichs nochmals im Formular angeben, sonst kommt es zur Nachzahlung.

Pendler

Das Pendlerpauschale und der zusätzliche Pendlereuro wurden für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 angehoben. Wurden diese Pauschalen nicht bereits in der Lohnverrechnung abgezogen, bringt dies eine erkleckliche Gutschrift in der Arbeitnehmerveranlagung.

Energieeffizienz von Gebäuden

Ausgaben für eine thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden (z.B. Austausch von Fenstern, Dämmung, Fassaden) und für den Austausch eines fossilen Heizungssystems („Heizkesseltausch“) können steuerlich ab Juli 2022 als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Das geht aber nur dann, wenn es eine Bundesförderung dafür gab. Die Förderstelle meldet ans Finanzamt, sodass die Sonderausgaben automatisch abgezogen werden sollten.

Tipp: Kontrollieren Sie die gemeldeten Beträge in FinanzOnline. Die Anschaffung einer reinen Photovoltaikanlage am Privathaus fällt nicht unter diesen neuen Sonderausgabentopf, ist aber seit 1.1.2024 umsatzsteuerfrei.

Homeoffice-Kosten

Auch das Homeoffice-Pauschale von bis zu 300 Euro bekommt man automatisch über die Arbeitnehmerveranlagung, wenn der Arbeitgeber die Homeoffice-Tage korrekt gemeldet hat und kein oder ein niedrigeres Pauschale ausbezahlt hat. Auch die Kosten für ergonomische Büromöbel sind bis 300 Euro absetzbar.

Steuerberatungskosten

Wer die Unterstützung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, kann die Kosten im Jahr der Bezahlung in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen.

Neben diesen extra herausgehoben Punkten können Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Einen guten Überblick bietet das Steuerbuch 2024 für die Arbeitnehmerveranlagung 2023 von Finanzministerium, das jedes Jahr in Deutsch und Englisch erscheint. Wer nebenbei dazuverdient oder vermietet, wer einen komplizierten Fall hat oder wer auf Nummer sicher gehen möchte, dem stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

Finanzministerium: Das Steuerbuch