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Ab Juli saftige Stundungszinsen

Ab 1. Juli 2024 steigen Zinsen für Zahlungserleichterungen bei der Finanz von 5,88 auf 8,38 Prozent pro Jahr. Auch bereits bewilligte Anträge sind betroffen.

Während der Corona-Pandemie wurden die Zinsen für Schulden aufgrund von Zahlungserleichterungen (Stundung oder Ratenzahlung) auf zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz abgesenkt. Mit 1. Juli 2024 gilt wieder der reguläre Zinssatz von 4,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Das erklärt den saftigen Anstieg von 5,88 auf 8,38 Prozent pro Jahr.

Der hohe Zinssatz gilt sowohl für bereits bewilligte als auch für zukünftige Anträge. Und zwar so lange, bis sich der Basiszinssatz wieder senkt. Betroffene sollten daher im Falle eines Zahlungsrückstands beim Finanzamt überlegen, ob sie – sofern notwendig – einen Kredit bei der Bank (z.B. Bankkontokorrent) oder einen sehr teuren Kredit bei der Finanz in Anspruch nehmen möchten.

Kleines Trostpflaster: Stundungszinsen unter 50 Euro werden nicht vorgeschrieben. Diese Bagatellgrenze wird z.B. bei einer gestundeten Abgabenschuld von 596 Euro für maximal ein Jahr eingehalten.