Haben Sie schon ein Verarbeitungsverzeichnis?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Diese verlangt von fast allen Unternehmen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Was das ist und wer betroffen ist, erfahren Sie hier. Wer muss ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen? Grundsätzlich alle Unternehmen und Vereine, die personenbezogene Daten verarbeiten, brauchen ein Verarbeitungsverzeichnis. Kein Datenverarbeitungsverzeichnis brauchen Sie, wenn alle …