Bauleistung muss zweifelsfrei feststehen
In der Umsatzsteuer (USt) gilt für Bauleistungen an Subunternehmer das Reverse-Charge-System. Wird keine Bauleistung erbracht, fällt normale USt an. Im Zweifel konnte man sich auf eine Bauleistung einigen. Das sieht der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) jedoch anders. Oft ist die Abgrenzung, was eine Bauleistung ist und was nicht, nicht einfach. Die Umsatzsteuerrichtlinien UStR (siehe Link unten) zählen …