Rettungsring auf hoher See

Einlagensicherung neu organisiert

Ab Jänner 2019 wird die Sicherung von Bankguthaben und Spareinlagen zentral im Einlagensicherungsfonds organisiert. Inhaltlich ändert sich nichts. Einlagensicherung Austria GmbH Alle österreichischen Banken mit Ausnahme der Erste Bank und Sparkassen sichern ab 1.1.2019 ihre Einlagen in einem eigenen Einlagensicherungsfonds ab. Dieser startet mit 500 Mio. Euro. Das sind rund 0,31 Prozent der gesicherten Einlagen. …

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Verkäuferin mit Bananen und Apfel

Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2019

Erinnerung – Anmeldungen vor Arbeitsantritt Alle Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse (GKK) angemeldet werden. Werden Dienstnehmer verspätet angemeldet oder bei einer Kontrolle der Finanzpolizei ohne gültige Anmeldung angetroffen drohen hohe Strafen! Vor-Ort-Anmeldung löst Avisoanmeldung ab Seit Jahresbeginn gibt es keine Avisoanmeldung mehr. Stattdessen kann man in bestimmten Ausnahmefällen (Steuerberater ist nicht mehr erreichbar, …

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Tipps und Tricks rund um den Familienbonus

Der Familienbonus ist mit Jänner gestartet. Wir möchten Ihnen noch ein paar Tipps dazu aus der Praxis mitgeben. Tipp 1: Familienbeihilfenbestätigung über FinanzOnline Wenn Sie den Familienbonus mit dem Formular E 30 beim Dienstgeber abgeben, brauchen Sie einen Nachweis über das Erfüllen der Voraussetzungen. Bei einem haushaltszugehörigen Kind ist das die Bestätigung über den Bezug …

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Schüssel mit Essen spenden

Wie können Spender sicher sein, dass ihre Spende ankommt?

Wenn eine Organisation das Spendengütesiegel trägt, können Spender darauf vertrauen, dass die Spende sicher ankommt. Österreichisches Spendengütesiegel Das Österreichische Spendengütesiegel wird nur nach einer strengen und umfangreichen Überprüfung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer an eine Spendenorganisation vergeben. Wofür das Spendengütesiegel genau steht und wie es wirkt, beantwortet das neue Erklärvideo. Erklärvideo Spendengütesiegel Spende absetzen Spenden …

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Junger Mann hinter Touchscreen

Umsatzsteuer-Erleichterung für elektronische Dienstleistungen

Für elektronische Dienstleistungen an Private im EU-Ausland gibt es nun eine Lieferschwelle von 10.000 Euro. Das erleichtert ab 1.1.2019 Internet-Dienstleistungen für Kleinunternehmer. Die Erleichterung betrifft ausschließlich elektronisch erbrachte sonstige Leistungen sowie Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Privatpersonen (B2C) innerhalb der EU. Für Lieferungen gibt es eine eigene Versandhandelsregelung. Mini-One-Stop-Shop (MOSS) Für die genannten Dienstleistungen gilt …

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