Baubranche: Achtung bei Subunternehmern
Wer als Bauunternehmer einen Subunternehmer beauftragt, muss die Gesetze zur Auftraggeberhaftung beachten. Sonst besteht ein Haftungsrisiko – und das kann teuer werden. Betroffene Leistungen Unter die Auftraggeberhaftung fallen Bauleistungen: Darunter versteht man alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Reinigung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Der Begriff des Bauwerks ist weit auszulegen und umfasst …