Erfreuliches Urteil bei PKW-Kostenbeteiligung
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat entschieden, dass laufende Kostenbeiträge vom gedeckelten anstelle vom nicht gedeckelten Sachbezugswert abgezogen werden. Das spart bei teuren Autos einiges an Steuern. Der KFZ-Sachbezug beträgt 1,5 bzw. 2,0 Prozent (je nach CO2-Ausstroß) und ist mit 720 bzw. 960 Euro pro Monat gedeckelt. Das entspricht KFZ-Anschaffungskosten von 48.000 Euro inkl. Umsatzsteuer. Wenn ein …