Münzen vor Europa Flagge

COVID-19-PRÄMIE BIS € 3.000 STEUERFREI

Dienstgeber können Mitarbeitern, die aufgrund der Covid-19-Krise erschwerten Arbeitsbedingungen ausgesetzt waren, dafür eine zusätzliche Bonuszahlung von bis zu € 3.000 steuer- und sozial­ver­sicherungsfrei gewähren. Es gibt keine Einschränkungen auf Branchen oder systemrelevante Tätigkeiten. Der steuerfreie Bonus kann auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährt werden, die sich in Kurzarbeit befinden. Eine solche COVID-19-Prämie erhöht nicht das Jahressechstel …

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Sonderbetreuungszeit – Phase 4 – Beschlussfassung im Parlament für Freitag 20.11. erwartet

Für Dienstnehmer soll ein Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bis zu vier Wochen bestehen, wenn Schulen oder Kindergärten aufgrund behördlicher Maßnahmen teilweise oder vollständig geschlossen werden. Keinen Rechtsanspruch gibt es jedoch, wenn in den Bildungseinrichtungen ein Betreuungsangebot besteht sowie für Ferienzeiten. Ob auch freiwillige Vereinbarungen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer darunter fallen bleibt abzuwarten. Endgültig werden wir es erst am Freitag den 20.11. wissen, da soll der Beschluss im Parlament fallen.

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Lockdown-Umsatzersatz als Hilfe für den Lockdown 2

Alle Branchen für die der Lockdown 2 „light“ bereits seit 03.11.2020 zu einem Betretungsverbot geführt hat (Gastronomie, Veranstaltungen, Freizeitbranche etc.) erhalten bis zu 80 % Umsatzersatz. Für jene Branchen, die durch den „harten“ Lockdown 2, ab 17.11.2020 betroffen sind, wird derzeit noch an den Details gearbeitet.

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