Aktivieren Sie jetzt die eZustellung
Die elektronische Zustellung ist mit 1.1.2020 in Kraft getreten – was ist nun zu tun? Seit 1.1.2020 sind Sie als Unternehmer verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen (vgl. auch unseren Newsletter vom 16.12.2019). Dafür benötigen sie ein elektronisches Postfach – ein zentrales und sicheres Postfach für behördliche Schriftstücke (zB von Gerichten, Finanzamt und …