Finger auf Tablet mit Kuverts

Aktivieren Sie jetzt die eZustellung

Die elektronische Zustellung ist mit 1.1.2020 in Kraft getreten – was ist nun zu tun?   Seit 1.1.2020 sind Sie als Unternehmer verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen (vgl. auch unseren Newsletter vom 16.12.2019).   Dafür benötigen sie ein elektronisches Postfach – ein zentrales und sicheres Postfach für behördliche Schriftstücke (zB von Gerichten, Finanzamt und …

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