Dienstvertrag NEU ab 28.03.2024
Liebe Klientin, lieber Klient, am 28. März 2024 ist eine Gesetzesnovelle zum Arbeitsvertragsrechts – Anpassungsgesetz (AVRAG) in Kraft getreten. Diese sieht eine Erweiterung der Mindestinhalte für den Dienstzettel vor, was naturgemäß auch Auswirkungen für schriftliche Dienstverträge hat. Mit dieser AVRAG-Novelle werden die EU-rechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (EU-Transparenz-Richtlinie) ins österreichische Arbeitsrecht integriert. Demnach …